Pressefreiheit

Ob die UNO-Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), in Deutschland das Grundgesetz, oder in Österreich das Bundes-Verfassungsgesetz – Abkommen, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten ratifiziert wurden und verankerte Gesetze garantieren die Ausübung der FREIEN PRESSE, die PRESSE- & MEINUNGSFREIHEIT.

Tagtäglich hören wir Berichte über sogenannte Drittländer, wo kritische Journalisten in Lebensgefahr schweben oder wie mit Kollegen in Krisengebieten umgegangen wird. In den Industrieländern bedienen sich von kritischem Journalismus Betroffene ganz anderer Methoden um zu versuchen, diesen mundtot zu machen oder gar der Existenz zu berauben, denn wer sich beispielsweise über Monate mit Gerichtskonfrontationen auseinanderzusetzten hat, dem bleibt nicht viel Zeit, um seiner Arbeit nachgehen zu können, die ihm Geld bringen sollte. Jedes juristisches Verfahren kostet Geld und Energie und selbst bei gewonnenen Verfahren bekommt man keinen Cent von den Klägern ersetzt, außer ggf. die Anwaltskosten – ein gravierendes Manko im Rechtssystem.

Was bleibt, ist oftmals einzig und allein die gerichtliche Bestätigung der eigenen Arbeit. In Anbetracht der Zunahme der juristischen Konfrontationen sollen an dieser Stelle die Fälle aufgezeigt werden, von denen ich als einzelner freier Journalist und Medieninhaber betroffen war.

An dieser Stelle werden auch künftig all diejenigen ihre virtuelle Verewigung finden, die versucht haben, gegen Meinungsfreiheit und Pressefreiheit vorzugehen. Es sind auch stets jene Leute, Organisationen oder Firmen, die lauthals von mangelnder Recherche und Oberflächlichkeit und vor allem der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht sprechen und dann stets durch Beweise und Fakten durch Beurteilungen und Beschlüsse auch der Gerichte in die Schranken verwiesen wurden.

  1. 2003 – Unterlassungsverpflichtungserklärung
    Religionsgemeinschaft der ZEUGEN JEHOVAS in Deutschland e.V.
    Grund: Unterlassung der Nutzung der Internetdomain zeugen-jehovas.info
    Gegnerischer Anwalt: Kanzlei Moritz Pikl Winterlich (RA Armin Pikl)
    Verlauf: abgelehnt
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  2. 2003 – Unterlassungsverpflichtungserklärung
    Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der ZEUGEN JEHOVAS e.V.
    Grund: Unterlassung der Veröffentlichung des geheimen Anleitungsbuches für Führungskräft der ZEUGEN JEHOVAS (Titel: Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde“)
    Gegnerischer Anwalt: Kanzlei Moritz Pikl Winterlich (RA Armin Pikl)
    Verlauf: abgelehnt
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  3. 2005 – Unterlassungserklärung
    Gegen Vergessen Für Demokratie e.V.
    Grund: Dokumentarfilm „Keine klugen Texte“ zu einer skandalbehafteten Wanderausstellung zum Holocaust im KZ Auschwitz
    Verlauf: abgelehnt
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  4. 2005 – Unterlassungsverpflichtungserklärung
    DIZ-München GmbH (Mediengruppe Süddeutscher Verlag)
    Grund: Aufdeckung falscher Fotos zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz in der Reportage: „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“
    Gegnerischer Anwalt: Kanzlei Bird & Bird (RA Sibylle Gierschmann)
    Verlauf: abgelehnt
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  5. 2005 –Unterlassungsverpflichtungserklärung
    DIZ-München GmbH (Mediengruppe Süddeutscher Verlag)
    Grund: w.o.
    Gegnerischer Anwalt: w.o.
    Verlauf: abgelehnt
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  6. 2005 – Antrag auf Erlassung einer einsweiligen Verfügung
    DIZ-München GmbH (Mediengruppe Süddeutscher Verlag) – Interviewpartnerin vom SV-Bilderdienst
    Grund: w.o.
    Gegnerischer Anwalt: Fellner Wratzfeld Partner # Tylor Wessing (RA Sibylle Gierschmann)
    Verlauf: durch OGH-Urteil gewonnen
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  7. 2005 – Klage auf Unterlassung
    DIZ-München GmbH (Mediengruppe Süddeutscher Verlag)
    Grund: w.o.
    Gegnerischer Anwalt: w.o.
    Verlauf: Klage wurde nach dem OGH-Urteil zurückgezogen
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  8. 2006 – Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Prolog zur Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“
    Gegnerische Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (RA Egon Engin-Deniz)
    Verlauf: das HILFSWERK konnte die dokumentierten Sachverhalte nicht widerlegen – das Landesgericht wies den Antrag ab
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  9. 2006 – Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
    Gegnerische Anwalt: w.o.
    Verlauf: das HILFSWERK konnte die dokumentierten Sachverhalte nicht widerlegen – das Landesgericht wies den Antrag ab
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  10. 2006 – Begehren auf Gegendarstellung
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
    Gegnerische Anwalt: w.o.
    Verlauf: abgelehnt
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  11. 2006 – Antrag auf gerichtliche Anordnung der Veröffentlichung
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
    Gegnerische Anwalt: w.o.
    Verlauf: nachdem das Gegendarstellungbegehren falsche Angaben enthielt und der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom Gericht bereits abgewiesen wurde, zog das NÖ Hilfswerk den Antrag zurück
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  12. 2006 – Antrag auf Zuerkennung einer Geldbuße
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
    Gegnerische Anwalt: w.o.
    Verlauf: nachdem das Gegendarstellungbegehren falsche Angaben enthielt und der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom Gericht bereits abgewiesen wurde, zog das NÖ Hilfswerk den Antrag zurück
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  13. 2006 – Klage auf Unterlassung und Widerruf
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Reportage „Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK“
    Gegnerische Anwalt: w.o.
    Verlauf: nachdem das Gegendarstellungbegehren falsche Angaben enthielt und der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung vom Gericht bereits abgewiesen wurde, zog das NÖ Hilfswerk die Klage zurück
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  14. 2006 – Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
    HOST EUROPE GmbH
    Grund: Reportage „Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“
    Gegnerische Anwalt: SIWE Rechtsanwälte Sinzger & Partner (RA Mark Peters)
    Verlauf: das Gericht wies den Antrag von sich aus ab (es erfolgte an mich weder eine Information über den Antrag, noch über die Abweisung)
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  15. 2006 – Strafanzeige wegen Kreditschädigung
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Prolog zur Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“
    Gegnerische Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (RA Egon Engin-Deniz)
    Verlauf: vom Gericht zurückgewiesen
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  16. 2006 – Klage auf Unterlassung
    DIZ-München GmbH (Mediengruppe Süddeutscher Verlag) – Interviewpartnerin B.
    Grund: Reportage „Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005“
    Gegnerische Anwalt: Charim, Steiner & Hofstetter (RA Daniel Charim) # Taylor Wessing (RA Sibylle Gierschmann)
    Verlauf: Verfahren auf Vorschlag der Klägerin beendet
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  17. 2004-2007 – Klage auf Unterlassung
    Religionsgemeinschaft der ZEUGEN JEHOVAS in Deutschland e.V.
    Grund: Unterlassung der Nutzung der Domain zeugen-jehovas.info & Verzicht auf die Domain
    Gegnerische Anwalt: Moritz Pikl Winterlich (RA Armin Pikl)
    Verlauf: Die Zeugen Jehovas wollten den Prozeß nicht weiterbetreiben, obwohl ich mit zahlreichen weiteren Domains den Betrieb des kritischen Informationsportals fortführte. Ohne einem Urteil in der Sache wurde das Verfahren für beendet erklärt.
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  18. 2007 – Aufforderung zur Löschung eines Artikels
    Dominic HEINZL
    Grund: Reportage „Dominic HEINZL – das zweite Gesicht“ (publiziert im Juli 2004 mit Heinzels Stellungnahme (!)
    Verlauf: abgelehnt
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  19. 2006-2009 – Klage auf Untelassung und Widerruf
    HOST EUROPE GmbH
    Grund: Reportage „Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“
    Gegnerische Anwalt: SIWE Rechtsanwälte Sinzger & Partner (RA Mark Peters)
    Verlauf: HOST EUROPE verliert 5 von 6 beklagten Punkten – 4 Wörter werden letztlich aus der mehrere Seiten umfassenden Reportage gestrichen
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  20. 2006-2011 – Klage auf Unterlassung und Widerruf
    NÖ Hilfswerk
    Grund: Prolog der Exklusivserie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals – Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ sowie Reportage: „HILFSWERK täuscht raffiniert Dienstnehmer und spart Millionen an Lohnzahlungen“
    Gegnerische Anwalt: CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (nachdem CMS 7 (!) Verfahren in Folge verliert, wechselt das NÖ Hilfswerk zu RA Werner Suppan
    Verlauf: Nach 8 Gerichtsverhandlungen bestätigt das Landesgericht Korneuburg nicht nur vollinhaltlich die Reportagen, sondern hält in seinem Urteil fest, daß die Zeugen vom Hilfswerk die Unwahrheit gesagat haben. Das NÖ Hilfswerk beruft gegen das Urteil und unterliegt dann auch vor dem Oberlandesgericht Wien; Mit einem außerordentlichen Revisionsantrag wendet sich die ÖVP-nahe Pflegeorganisation an den OBERSTEN GERICHTSHOF – dieser bestätigt dann in seinem Urteil 6 Ob 232/10a vollinhaltlich die Reportagen – das HILFSWERK verliert somit endgültig im Jahr 2011 auch das 8. Verfahren.
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  21. 2009 – Aufforderung zur Löschung und Widerruf
    KR Karl HUBER
    Grund: Exklusivserie Bankenskandal – Sparkasse – Erste Bank – Causa Karl Huber
    Gegnerische Anwalt: Brandstetter Pritz & Partner (RA Ulrich Brandstetter)
    Verlauf: abgelehnt
  22. 2010-2011 Privatklage wegen Mediengesetz und übler Nachrede
    Diliana HUBER (Gattin des Hauptprotagonisten der Serie)
    Grund: Exklusivserie Bankenskandal – Sparkasse – Erste Bank
    Gegnerische Anwalt: Brandstetter Pritz & Partner (RA Ulrich Brandstetter)
    Verlauf: das aus journalistischer Sicht bedeutende medienrechtliche Verfahren wird gewonnen – das Verfahren wegen übler Nachrede verloren (bereits nachgesehene bedingte Strafe über € 120.- (Einhundertzwanzig). Die Urheberrechte zu dieser Exklusivserie wurden verkauft, daher ist die Serie nicht mehr innerhalb der eigenen Domains verfügbar.