Hilfswerk JournalistInnenpreis

Solidaritätsaufruf gegen Teilnahme am Journalistenpreis des HILFSWERK ÖSTERREICH

So agiert das wahre HILFSWERK: 8 juristische Verfahren wegen Reportagenserie vom Zaun gebrochen um Kritik zu unterbinden – HILFSWERK verlor alle 8!

Hilfswerk JournalistInnenpreisMittels OTS-Presseaussendungen wirbt die ÖVP-nahe Einrichtung vom ÖSTERREICHISCHEN HILFSWERK jährlich für die Teilnahme am JournalistInnenpreis des HILFSWERK ÖSTERREICH.

Abgesehen davon, daß in Fachkreisen bekannt ist, daß unterschiedlichste Einrichtungen bzw. Firmen zunehmend die Ausschreibung von einschlägigen „Preisen“ mit dem Hauptgedanken betreiben, Journalisten zur Auseinandersetzung mit den eigenen inhaltlichen Ausrichtungen zu bewegen, stellt die Ausschreibung vom HILFSWERK angesichts der skandalösen Vorgänge innerhalb der eigenen Organisation einen Schlag ins Gesicht des gesamten Journalismus dar.

Im Zuge der Reportagenserie „Die Arbeitsbedingungen beim mobilen Pflegepersonal beim HILFSWERK in Österreich“ – „Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals“ (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu), die zu Beginn September 2006 gestartet wurde und nicht nur gravierende Mißstände, sondern auch Gesetzesverstöße in einer großen Bandbreite innerhalb vom HILFSWERK aufzeigt, hat das HILFSWERK auch schriftlich gegenüber dem Landesgericht Korneuburg zum Ausdruck gebracht, daß bereits eine zuvor gegen mich eingebrachte Klage, mich nicht davon abgehalten hat, die Serie fortzusetzen. (Dafür wurde dem NÖ HILFSWERK der negative Ehrenpreis gegen Presse- & Meinungsfreiheit DER SCHWARZE EGON verliehen)

Bis zum heutigen Tage wurden wegen dieser Exklusivserie 8 juristische Verfahren vom HILFSWERK gegen die Serie betrieben, wobei alle zu Gunsten der publizierten Inhalte entschieden wurden!

Zur Verdeutlichung sei folgend für alle Kolleginnen und Kollegen in Kurzform angeführt, welche Feststellungen auch durch die Gerichte getroffen wurden, und zu welchen Punkten das HILFSWERK auch Klagen bereits wieder zurückzog:

.) Das HILFSWERK macht Profit auf Kosten seiner Dienstnehmer;

.) Das HILFSWERK macht Profit auf Kosten der zu pflegenden und zu betreuenden Menschen;

.) Das HILFSWERK agiert wie ein Großkonzern;

.) Das HILFSWERK hat ohne Wissen einer Angestellten, unwiderlegt Urlaubstage gestrichen. Die Dienstnehmerin wähnte sich im Umstand, normale dienstfreie Tage zu haben, tatsächlich ergaben meine Recherchen, daß ein rechtswidriger Abzug von Urlaubstagen erfolgt war;

.) Es gibt von Seiten einiger Führungspersonen und leitender Angestellter zahlreiche menschenunwürdige Aussagen gegenüber dem Personal , die als Mobbing verstanden werden können;

.) Das HILFSWERK zahlte rechtswidrig, hochgerechnet an Hand von konkreten Arbeitsaufzeichnungen und Lohnverrechnungen in den vergangenen 2-3 Jahren, bis zu zweistelligen Millionbeträgen nicht an seine Dienstnehmer aus. Fahrtzeiten sind laut Aussage von Fachjuristen und Arbeitsrechtlern auch Arbeitszeiten, diese dürfen durch Anwendung sogenannter Auslastungsquoten vom Personal nicht in dem Umfang verrechnet werden, in dem sie tatsächlich anfallen. Zu diesem Punkt betreue und begleite ich einen Fall einer ehemaligen Dienstnehmerin, der als Musterprozeß anzusehen ist und durch die ARBEITERKAMMER vertreten wird. Alleine bei dieser Beschäftigten für einen Beschäftigungszeitraum von 33 Monaten beläuft sich die offene Forderung auf über 700 Stunden auf einen Betrag zwischen 6.000 bis 8.500.- €. Das HILFSWERK beschäftigt jedoch im gesamten Bundesgebiet über 7600 Menschen, davon alleine über 4000 im Bundesland Niederösterreich;

.) Das HILFSWERK beschäftigte als Servicekraft in der Heimhilfe (Handreichungen und Putztätigkeiten zulässig) eine gelernte Verkäuferin, wissentlich ohne jegliche einschlägig erforderliche Ausbildung und beauftragte sie im Arbeitsalltag mit der Pflege und Betreuung von intensiv pflegebedürftigen Personen;

.) Eine gelähmte Schlaganfallpatientin, die vom HILFSWERK betreut wird, muß täglich durchschnittlich 17 Stunden in ihren Windeln liegen, bis diese gewechselt werden – und dies trotz Reklamation seitens der Angehörigen;

.) Zahlreiche Fälle von Mobbing der niederträchtigsten Art;

.) Das HILFSWERK forderte mich nachweislich auf, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, die Unwahrheiten beinhaltetn sollte – dies wurde abgelehnt, die Klage folgte mit dem Antrag, mir auch gerichtlich eine Geldbuße aufzuerlegen. Alle Verfahren bestätigten die von mir aufgezeigten Sachverhalte, das HILFSWERK zog dann alle Anträge wieder zurück;

.) Ein leitender Beschäftigter wie der Personalleiter vom NÖ HILFSWERK, Mag. W. SCHABATA legte dem Gericht zahlreiche beeidete Erklärungen als Beweismittel vor, die Angaben wurden jeweils von mir widerlegt. Meinerseits wurden Strafanzeigen wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht. Alle Eingaben wurden in einem mehr als fragwürdig zu bezeichnenden Blitzverfahren eingestellt;

.) Die Polizei kam zu mir in die Redaktion, um Erhebungen gegen mich durchzuführen, weil das HILFSWERK Strafanzeige eingebracht hatte – das Verfahren wurde vom Gericht zurückgewiesen. Im Zuge der Gerichtsverhandlung kassierte der vormalige Jurist vom HILFSWERK, Dr. Egon Engin-Deniz (Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte) gar eine Abmahnung wegen Mißachtung des Gerichts;

.) Das HILFSWERK hat ebenso den Klagepunkt zurückgezogen, nach dem es undurchführbare Dienstpläne für das Personal erstellt. Auch dieser Mißstand wurde in einem Verfahren durch das Landesgericht Korneuburg ausdrücklich bestätigt;

Diese Punkte wurden bereits unter Beifügung aller notwendigen Beweismittel, darunter auch vertraulicher unternehmenseigener Dokumente innerhalb der Serie reportiert, die auch weiterhin fortgesetzt wird.

.) Das HILFSWERK hat auch den Klagepunkt zurückgezogen, daß eine Dienstnehmerin durch ihren Arbeitseinsatz zum Invaliden wurde. Die Dienstnehmerin wurde tagtäglich mit Arbeitsaufträgen beauftragt, zu denen sie u.a. auch nach dem Pflegegesetz gar nicht berechtigt war und erlitt in Folge einen Arbeitsunfall bei der Ausübung der Pflegetätigkeit. Anm.: Diese Reportage wurde noch gar nicht veröffentlicht!;

Boykottaufruf gegen Teilnahme am Journalistenpreis vom HILFSWERK ÖSTERREICH

Zahlreiche Mißstände und Gesetzesverstöße durch das HILFSWERK wurden auch in den unterschiedlichsten Verfahren durch die unabhängige Gerichtsbarkeit bestätigt und konnten seitens des HILFSWERKS nicht widerlegt werden. Derzeit hat selbst alleine die Ankündigung einer weiteren Reportage die Folge, daß der ÖVP-Politiker und Jurist vom HILFSWERK, Mag. Werner SUPPAN im Auftrag vom HILFSWERK eine Klageerweiterung vornimmt. Laufend melden sich weitere MitarbeiterInnen und bestätigen in einer zunehmenden Bandbreite, was mir in Jahren der Recherche zu der Serie an Hand von Einzelfällen bewußt wurde und auch bereits publiziert wurde, daß es sich bei den Mißständen und Gesetzesverstößen offensichtlich nur um die sog. Spitze des Eisberges handelt (Beispiel). Dienstnehmer und Patienten werden betrogen (Dienstnehmer beispielsweise um den ihnen zustehenden Arbeitslohn und unzählige Patienten um die ihnen zustehende ordnungsgemäße Pflege beispielsweise im Sinne des Pflegegesetzes [Bundesgesetz] und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen [Landesgesetze] – Beispiel auch selbst die eigene Personalvertretung publizierte etliche Verstöße gegen Dienst- und Arbeitsrecht in zahlreichen Fällen (Beispiel).

Als offensichtliche Rechtfertigung dient dem HILFSWERK die auch von Rechtsanwalt Dr. Egon Ergin-Deniz in der Gerichtsverhandlung vorgenommene Äußerung, daß das HILFSWERK so viele Menschen wie möglich betreuen wolle. Ich als Journalist halte dem entgegen, daß die wie ein Großkonzern agierende Dienstleistungseinrichtung, überwiegend darauf bedacht ist, ihr vielfach publiziertes Wachstum von über 9 % im vergangenen Jahr, den Jahresumsatz von über 146 Millionen Euro, den Beschäftigenstand von über 7600 Personen, wobei sie sich zusätzlich selbst als Pflegediensteinrichtung Nr. 1 in Österreich bezeichnet, diesen Status zu erhalten und auszubauen bemüht ist. Ich werfe dem HILFSWERK auf Grundlage der Fakten vor, daß es zahlreiche Gesetze mißachtet und bricht und widerspreche der Äußerung des Juristen, denn das HILFSWERK hat nicht so viele Patienten wie nur irgend möglich zu betreuen und sich nach Quantität zu orientieren, sondern hat sich derer nur in dem Ausmaß anzunehmen, als qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und Pflegeleistungen nicht in einer Form erbracht werden, unter der das eigene Personal oder Patienten leiden. Die Mandatare oder Ehemaligen der ÖVP stehen im Rampenlicht, während das Personal für deren Glanz „blutet“, während es in zahlreichen Fällen keine menschliche Zuwendung für Patienten gibt, wie es auch eine Zeugin vor Gericht bestätigte, weil Arbeitsinhalt und Zeitdruck dies nicht zulassen.

Ein Verein, der sich als Sozialeinrichtung bezeichnet, der am Rücken der eigenen Dienstnehmer und der Patienten agiert, der Gesetze reihenweise bricht, dem ist die Gemeinnützigkeit, der Vereinsstatus, abzuerkennen. Einmal mehr bekräftige ich auch an dieser Stelle meine Auffassung, daß die Organisation nur deshalb ungestraft Gesetze brechen kann, weil die ÖVP in und hinter dieser mit seinen Angehörigen steht. Jede so agierende privatwirtschaftlich geführte Einrichtung wäre längst behördlich geschlossen worden.

Alle Kolleginnen und Kollegen könnten auch darüber sinnieren, warum seit Beginn der Serie „Der Pflegenotstand aus der Sicht des mobilen Pflegepersonals – die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich“ nur spärlich über diesen Skandal in anderen Medien berichtet wird. Lobbyismus und die Verstrickung von Politik und Wirtschaft als glanzvolles Beispiel der derzeitigen Medienlandschaft. Ich weiß, wie schwierig es oftmals für Kolleginnen und Kollegen ist, Themen zu plazieren, wenn Intervention, Politik, Macht, Werbebudget, Einfluß, Korruption und Presse“förderung“ auf der „anderen Seite“ stehen.

Die Beteiligung an jeglichem Journalistenpreis vom HILFSWERK in Österreich im Wissen um die Vorgänge und Folgen, die mit meiner journalistischen Arbeit im Zusammenhang mit der Serie stehen, stellt eine Untergrabung der freien und unabhängigen Presse dar. Wenn Sie als Kollegin oder Kollege schon nicht über die Skandale beim HILFSWERK, aus welchen Gründen auch immer, berichten können, so appelliere ich an Sie, sich von einer Teilnahme zu distanzieren. Wenn Sie schon einen Beitrag eingereicht haben sollten und sich vielleicht mit den von mir publizierten Reportagen auseinandersetzen und Ihre Teilnahme überdenken und zurückziehen, dann haben Sie Solidarität im Sinne der Grundsäulen eines freien und unabhängigen Journalismus bewiesen.

Wir, dessen Vertreter, sind, wie ich es bereits mehrfach kundgetan habe, die letzte Bastion, die zwischen den manipulierenden Kräften und den Menschen steht. Unabhängiger Journalismus ist Ehr und Pflicht zugleich.

Schlußbemerkung: Sollte das HILFSWERK diese Veröffentlichung zum Anlaß nehmen eine weitere Klage gegen mich wegen Ausübung der Presse- & Meinungsfreiheit einzubringen, dann ersuche ich darum, daß der Streitwert mit einer derartigen Höhe angesetzt wird, daß ich nicht einem Anwaltszwang unterliege. Denn dann haben Sie, das HILFSWERK, sich mit mir direkt vor Gericht auseinanderzusetzen. Niemand kann erwarten, daß ein Jurist Sachverhalte so darlegen kann, wie derjenige, der Jahre daran recherchiert hat.

Nachdem dankenswerter Weise Quellen aus Ihrer Einrichtung mir umfassende interne HILFSWERK-Dokumente zugetragen haben, verfüge ich über umfassende Dokumentationen, die seitenweise Patientenlisten beinhalten, die in rechtswidriger Weise von fachlich nicht zuständigen Personal „gepflegt“ wurden. Diese Vornahmen wurden jedoch nachweislich seitens des Managements beauftragt. Auch bei der letzten Gerichtsverhandlung hat eine Zeugin ausgesagt, daß von ihr rechtswidrig vorgenommene Pflegemaßnahmen durch die Unterschrift einer Dipl. Krankenschwester im nachhinein bestätigt wurden. Mit Sicherheit werden sich Angehörige oder Patienten von mir verifizieren lassen, die dieses rechtswidrige Vorgehen seitens des Managements entsprechend honorieren. Bei all Ihrem Bemühen, die Presse- und Meinungsfreiheit abzuwürgen, haben Sie offensichtlich außer Acht gelassen, daß Ihnen das PFLEGESETZ eine Aufbewahrungspflicht aller Patientenaufzeichnungen von 10 Jahren vorschreibt, auch damit können mit Ihren eigenen Dokumenten unzählige Fälle der gesetzwidrigen Beauftragung und Durchführung von pflegetechnischen Maßnahmen durch nicht durch den Gesetzgeber autorisiertes Personal einwandfrei belegt werden. Was glauben Sie wieviele Vollmachten schon in meinem Besitz sind?

Bedrückend, daß all die Angehörigen und Patienten sich dankbar zeigen, daß Ihnen endlich jemand aufmerksam zuhört … Ist nicht Ihr Slogan „Qualität von Mensch zu Mensch“?!

Höhepunkt der juristischen Schmach für eine sich als karitativ bezeichnende „Hilfsorganisation“: Das HILFSWERK verliert alle 8 Verfahren – die Krönung das Urteil des OBERSTEN GERICHTSHOFES (OGH 6 Ob232/10a)

2007-06-11