Nichtzahler – k.fuge – Deutschland
Nein, sie waren nicht der Regelfall, aber sie kamen vor – Auktionen, wo der Höchstbieter dann einfach nicht bezahlte. Die Gründe hierfür wird man wohl nie erfahren. Aber die Arbeit, die man mit der Erstellung der Angebotsseite hatte, vielleicht das spannende Auktionsende und vielleicht ein überraschend hohes Auktionsergebnis, werden dadurch zunichte gemacht und mit etwas Pech hat man dann auch die Fristen für die Teilrückerstattung der Kosten versäumt.
Bei all den Fällen wo das Geschäft den Bach runter ging, konnte ich zwar anschließend mehrmals die Feststellung machen, daß die Mitglieder von der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden, aber nur ein einziger hat sich für sein Verhalten entschuldigt und das ist für sich alleine bemerkenswert. Den Artikel, den k.fuge nicht beglich, bot ich dann mit einem geringeren Verkaufserlös dem Zweitbieter an, aber die Aufrichtigkeit für sein Fehlverhalten einzustehen ist ihm anzurechnen. Sollte Ihnen auch einmal ein Höchstbieter den Ersteigerungsbetrag trotz Urgenz nicht bezahlen, so empfehle ich Ihnen, sich schrittweise an die in der Reihung nächst folgenden Bietern zu halten. Oft sehen die sich nicht als Notnagel, sondern freuen sich darüber, daß sich diese Gelegenheit für sie bietet. Nach Beendigung der Auktion können Sie zwar als Warenanbieter deren e-Mail-Adresse auf der Auktionsgebotseite nicht mehr einsehen, dafür besteht via eBay-System die Möglichkeit diesen direkt als Zweitbieter ein Offert zu übermitteln. Sollte kein Zweitbieter zur Verfügung sein, so wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als den Artikel innerhalb der 30-Tage-Frist neu einzustellen: Bei Verkauf mit Rückerstattung der Angebotsgebühr, wie bereits an früherer Stelle erwähnt.
ausgeschlossenes eBay-Mitglied entschuldigte sich
Faksimile der Gebotsseite mit gekennzeichneter Option: Angebot an Zweitbieter – senden